Landschaftsplanung zur Genehmigungsphase 

Modus Consult betreut das Aufgabenspektrum der Landschaftsplanung im Bereich von Verkehrsanlagen der Bahn- und Verkehrsstraßen sowie an Wasserstraßen, von Gewässern und bei städtebaulichen Vorhaben und Bauleitplanungen. Die Projekte haben Auswirkungen auf unsere Umwelt.

Das Ziel unserer Planung ist es, die Wirkungen der Eingriffe durch unsere interdisziplinäre Arbeit auf allen Ebenen der Planung und Realisierung für Mensch, Fauna und Flora zu mindern und geeignete Maßnahmen im Umweltschutz voranzubringen. Dabei werden die erforderlichen Erhebungen koordiniert und fachlich zusammengeführt.

Zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen streben wir eine Arbeit im Team an, um alle Aspekte des Umweltschutzes schon in der Genehmigungsphase oder Bauleitplanung zusammen mit den verfahrenstechnischen, rechtlichen und baufachlichen Aspekten zu behandeln und optimiert zu lösen.

Modus Consult unterstützt Sie bei:

  • Umweltverträglichkeitsstudien
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung
  • Grünordnungsplanung, Umweltberichte
  • Gutachten zu artenschutzrechtlichen Aspekten
  • Natura 2000 Vorprüfungen, Verträglichkeitsprüfungen
  • Natura 2000 Ausnahmeprüfungen
  • Waldausgleich, Ausgleichsmaßnahmen

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Umweltverträglichkeitsstudien / Umweltverträglichkeitsprüfungen

Mit dem Instrument der Umweltverträglichkeitsstudie / Umweltverträglichkeitsprüfung werden die erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch, Naturhaushalt, Landschaft, Kultur- und Sachgüter frühzeitig erkennbar. Vermeidbare Belastungen werden ermittelt sowie Alternativen entwickelt, gegenübergestellt und bewertet. Hierbei sind fachübergreifende Kompetenzen, insbesondere für die Integration von Spezialgutachten (z.B. Schall, Hydrologie, Fauna) gefragt.

Ludwigshafen  -  Einzelfall-Vorprüfung zu Stadtbahngleisen in Freisenheim Ludwigshafen  -  Einzelfall-Vorprüfung zu Stadtbahngleisen in Freisenheim (weniger)

 

A 6  -  Ausbau zwischen Neuenstein und Kupferzell UVP A 6  -  Ausbau zwischen Neuenstein und Kupferzell UVP (weniger)
(1) Ausbau A6 Kupferzell

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[Projektblatt: ]

Würzburg  -  Bahnlinie 2 UVP Würzburg  -  Bahnlinie 2 UVP (weniger)

 

B 10  -  Ausbau Felswand bei Hauenstein UVP B 10  -  Ausbau Felswand bei Hauenstein UVP (weniger)

 

B 36 / B 293 - UVS Querspange 2. Rheinbrücke Karlsruhe B 36 / B 293 - UVS Querspange 2. Rheinbrücke Karlsruhe (weniger)

 

 

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) wird zu Vorhaben erstellt, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft einher gehen. Gemäß §13 BnatSchG sind diese Eingriffe zu vermeiden und nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen zu kompensieren.
Im Spannungsfeld zwischen der technisch notwendigen Planung und den landschafts- und artenschutzrechtlichen Belangen gilt es genehmigungsfähige Lösungen zu entwickeln und ökologisch sinnhafte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu eruieren.

Lorsch  -  Zusammenlegung von Alter und Neuer Weschnitz im Polder Lorsch Lorsch  -  Zusammenlegung von Alter und Neuer Weschnitz im Polder Lorsch (weniger)

 

A 6  -  Ausbau zwischen Neuenstein und Kupferzell A 6  -  Ausbau zwischen Neuenstein und Kupferzell (weniger)

 

B 10  -  Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth B 10  -  Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth (weniger)

 

A 6  -  Tank- und Rastanlagen Hohenlohe A 6  -  Tank- und Rastanlagen Hohenlohe (weniger)

 

A 656  -  Bereich Bahnhofsfeld Friedrichsfeld A 656  -  Bereich Bahnhofsfeld Friedrichsfeld (weniger)

 

Strecke 3280  -  Streckenertüchtigung zwischen Neustadt und Böhl-Iggelheim Strecke 3280  -  Streckenertüchtigung zwischen Neustadt und Böhl-Iggelheim (weniger)

 

Bad Wimpfen Heilbronn - RS3-Radschnellweg Bad Wimpfen Heilbronn - RS3-Radschnellweg (weniger)

 

Wellbachtal  -  Schaffung von Retensionsraum Wellbachtal  -  Schaffung von Retensionsraum (weniger)

 

Wittlich-Wengerohr  -  Schotterdeponie Wittlich-Wengerohr  -  Schotterdeponie (weniger)

 

 

Grünordnungsplanung /  Umweltbericht

Im Umweltbericht werden gemäß Anlage 1 des Baugesetzbuches die Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter behandelt; er ersetzt damit die Umweltverträglichkeitsstudie auf der kommunalen Ebene der Bauleitplanung. Im Grünordnungsplan werden  Maßnahmen zur umwelt- und landschaftsgerechten Gestaltung von Baugebieten sowie zum Ausgleich oder Ersatz unvermeidbarer Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild entwickelt und in Festsetzungen gefasst.

Altlußheim  -  Hockenheimer Flur Umweltbericht und Grünordnungsplan Altlußheim  -  Hockenheimer Flur Umweltbericht und Grünordnungsplan (weniger)

 

Philippsburg  -  Schanzenäcker Philippsburg  -  Schanzenäcker (weniger)

 

Gondelsheim  -  Metzgerteich Gondelsheim  -  Metzgerteich (weniger)

 

 

Gutachten zu artenschutzrechtlichen Aspekten

Artenschutzrechtliche Gutachten sind fachliche Stellungnahmen, die sich mit den Auswirkungen von Planungen und Vorhaben auf geschützte Arten und deren Lebensräume befassen. Sie dienen dazu, die Belange des Artenschutzes in die Planungen und Vorhaben einzubeziehen und ggf. Maßnahmen zum Schutz geschützter Arten festzulegen.
In Deutschland unterliegt der Schutz von Arten und deren Lebensräumen dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Europäischen Habitat- und Vogelschutzrecht. Für bestimmte geschützte Arten und Lebensräume gibt es zudem spezielle Schutzgebiete, die nach den Vorgaben des BNatSchG und der europäischen Naturschutzrichtlinien ausgewiesen werden.
Artenschutzrechtliche Gutachten werden häufig im Rahmen von Planungsverfahren, Bauanträgen und Vorhaben im Außenbereich (z.B. Straßenbau, Windkraftanlagen) benötigt. Sie können aber auch im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder im Naturschutzrecht angefordert werden und Arbeitstitel wie Natura-2000-Vorprüfung, Verträglichkeitsprüfung, Ausnahmeprüfung etc. erhalten, die für das Verfahren aufbereitet werden und die Maßnahmen in Umfang und Intensität differenziert festlegen
In einem Artenschutzrechtlichen Gutachten werden zunächst die geschützten Arten und Lebensräume in der betroffenen Region erfasst und deren Schutzbedarf bewertet. Anschließend werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Arten und Lebensräume untersucht und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Arten festgelegt. Diese Maßnahmen können z.B. die Verlegung von Leitungen in anderen Bereichen, die Errichtung von Schutzzäunen oder die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen sein.
Artenschutzrechtliche Gutachten sind für Bauherren, Planer und Behörden wichtige Entscheidungsgrundlagen, um die Belange des Artenschutzes bei Planungen und Vorhaben berücksichtigen zu können. Sie tragen dazu bei, die biologische Vielfalt zu erhalten und geschützte Arten und Lebensräume zu schützen.

Strecke 4000  -  Bau von Lärmschutzwänden Strecke 4000  -  Bau von Lärmschutzwänden (weniger)

 

ESTW Oppenheim  -  Nierstein ESTW Oppenheim  -  Nierstein (weniger)

 

Strecke 4010  -  Erneuerung von Durchlässen Strecke 4010  -  Erneuerung von Durchlässen (weniger)

 

Nahe  -  Hochwasserschutzmaßnahmen Nahe  -  Hochwasserschutzmaßnahmen (weniger)

 

B 10  -  Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth B 10  -  Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth (weniger)

 

Walzbachtal  -  Bebauungplan zu Gewerbegebiet Hafnersgrund Walzbachtal  -  Bebauungplan zu Gewerbegebiet Hafnersgrund (weniger)