Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) 

Der 2006 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur förmlich eingeführte Begriff der Umweltbaubegleitung umfasst alle Belange des Umweltschutzes, von ökologischen Belangen des Natur- und Artenschutzes, den Immissionsschutz (z.B. Schall, Staubentwicklung) oder auch Bodenschutz.

Die Umweltfachliche Bauüberwachung beinhaltet somit auch den häufig verwendeten Begriff der ‘ökologischen Baubegleitung’. Die Umweltfachliche Bauüberwachung ist überall dort erforderlich, wo spezielle Kenntnisse der Biologie bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie der ökologischen Zusammenhänge notwendig sind.

So ist dies z.B. bei allen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), sowie auch bei sonstigen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich.

Modus Consult unterstützt Sie bei:

  • Umweltfachliche Bauüberwachung für Naturschutz, Biotopen- & Artenschutz (ökologische Baubegleitung)
  • Umweltfachliche Bauüberwachung zum Gewässerschutz
  • Umweltfachliche Bauüberwachung für Immissionsschutz (siehe hierzu unter Baulärm)
  • Durchführung von Monitoringmaßnahmen

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Überwachung der Bautätigkeit

Umweltfachliche Bauüberwachung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Durchführung von Bauprojekten. Sie dient dazu, die Auswirkungen von Bauvorhaben auf die Umwelt und den Artenschutz zu minimieren und zu optimieren.
Im Rahmen der Umweltfachlichen Bauüberwachung werden unter anderem Aspekte wie der Schutz von Flora und Fauna, der Erhalt von Böden und Wasserqualität, der Einsatz von nachhaltigen Baumaterialien und ein optimierter Bauablauf berücksichtigt.
Die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) stellt inzwischen ein wichtiges Instrument bei großen Infrastrukturprojekten und kleinen Bauvorhaben unterschiedlichster Vorhabenträger dar und ist eine eigenständige beratende Leistung im Baugeschehen, die eine immer größere Relevanz erlangt. Die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Genehmigungsplanung sowie aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke muss mit dem Ziel sichergestellt werden, Umweltschäden und daraus entstehende Folgen und Kosten zu vermeiden und gleichzeitig einen reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen. Das Tötungsdelikt von streng und besonders geschützten Arten nach §44 BNatschG zu verhindern, ist dabei nur ein kleiner Teil der Gesamtaufgabe.
Die Umweltfachliche Bauüberwachung wird in der Regel von spezialisierten Mitarbeitern durchgeführt, die in enger Zusammenarbeit mit den Bauherren und den beteiligten Planungsbüros arbeiten. Sie beachten die Auflagen aus der Baugenehmigung, prüfen die Auswirkungen von Bauvorhaben auf die Umwelt und entwickeln Maßnahmen, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren.
Eine Umweltfachliche Bauüberwachung kann auch dazu beitragen, dass Bauprojekte schneller genehmigt werden, da sie zeigt, dass die Belange der Umwelt berücksichtigt werden. Zudem trägt sie dazu bei, dass Bauprojekte nachhaltiger und umweltfreundlicher werden.

Leistungsumfang:

  • Prüfung der Ausführungsplanung und Bauablaufplanung auf fachgerechte Umsetzung der umweltrelevanten Vorgaben
  • Umsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen
  • Abfangen und Umsetzen streng geschützter Tierarten (v.a. Reptilien und Amphibien)
  • Einweisung aller am Bau beteiligten Firmen in die zu berücksichtigten Umweltbelange
  • Regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen sowie Kontrollbegehungen der Baustelle
  • Abstimmungen mit Fachbehörden (u.a. Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, Bodenbehörde)
  • Information der Öffentlichkeit
  • Dokumentation über Umsetzung der Maßnahmen für Behörden
  • Koordination der Wiederherstellungsmaßnahmen
Strecke 4600 Gäubahn - zweigleisiger Ausbau zwischen Horb und Neckarhausen Strecke 4600 Gäubahn - zweigleisiger Ausbau zwischen Horb und Neckarhausen (weniger)

 

B 35 - Erneuerung Kieselmannbrücke bei Knittlingen B 35 - Erneuerung Kieselmannbrücke bei Knittlingen (weniger)

 

L 623 - Ausbau bei Karlsbad, Langensteinbach L 623 - Ausbau bei Karlsbad, Langensteinbach (weniger)

 

 

Monitoring

Die mehrjährige Überwachung von Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten bzw. der Maßnahmen, die zum Schutz angeordnet wurden, wird mit dem Begriff Monitoring zusammengefasst und in den Planfeststellungsverfahren oder Bauleitplanverfahren verankert. Das Monitoring beginnt oft schon vor der Bauphase mit Prüfung der CEF-Maßnahmen und wird in geregelten Abständen wiederholt.
Ziel ist, den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen und ggf. durch kleine Anpassungen die Wirkung zu verbessern, um das Ausgleichsgebot zu erreichen. Die Dokumentation zeigt abschließend den Erfolg der Maßnahmen und die Gesamtwirkung in der Umwelt auf.
Nach Fertigstellung durch ein projektspezifisches Monitoring wird sichergestellt, dass die angestrebten Ziele erreicht werden oder es werden weitere Vorschläge eingebracht, die zur Verbesserung der Maßnahmen beitragen können.

POS Nord  -  Monitoring Wiedehof POS Nord  -  Monitoring Wiedehof (weniger)