Artenschutz 

Artenschutz spielt bei der Planung von Bauprojekten und anderen menschlichen Aktivitäten eine wichtige Rolle, um die biologische Vielfalt und die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen.
Eine wichtige Maßnahme bei der Planung ist es, mögliche Auswirkungen auf die Umwelt und die biologische Vielfalt zu minimieren oder sogar zu vermeiden. Dazu gehört zum Beispiel die Berücksichtigung von Schutzgebieten und gefährdeten Arten bei der Auswahl einer Projektfläche. Auch die Auswirkungen von Lärm, Licht und Luftverschmutzung auf Tiere und Pflanzen müssen in die Planung einbezogen werden.

Es ist wichtig, dass Artenschutz bei der Planung von Anfang an berücksichtigt wird. So können mögliche Konflikte vermieden und negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Auf diese Weise kann man auch langfristig zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen.

Unser Team Artenschutz kann auf umfassende Kenntnisse in der Ökologie der planungsrelevanten Arten sowie einen großen Erfahrungsschatz aus vielfältigen Projekten zurückgreifen und somit bereits frühzeitig bei Projekten zum Thema Artenschutz bei der Klärung, Einhaltung und Umsetzung der teils komplizierten artenschutzrechtlichen Regelungen betreuen.

Modus Consult unterstützt Sie bei:

  • Planungsraumanalyse / Potentialabschätzungen
  • Faunaerfassungen
  • artenschutzrechtliche Fachgutachten
  • der Entwicklung eines artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzepts (Ausgleichs- und funktionserhaltende Maßnahmen (CEF/FCS-Maßnahmen)
  • Natura 2000:  Vorprüfung, Verträglichkeitsprüfung,  Ausnahmeprüfung
  • Artenschutzrechtliches Monitoring

Icon Umwelt Small

 
 

Potenzial- und Gefährdungsbeurteilung / Erhebungen

Artenschutz bedeutet, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu bewahren und dem zunehmenden Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken. Der Artenschutz beginnt hier schon mit der ersten  Begutachtung einer Projektfläche im Rahmen eine Potenzialabschätzung für Gefahren, Einschränkungen oder dauerhaften Auswirkungen.
Im Rahmen von Potenzialabschätzungen werden festgelegte Untersuchungsräume hinsichtlich der vorhandenen Habitate untersucht und münden bei umfangreichen Projekten in einer Planungsraumanalyse und bei kleineren Projekten in einer Übersichtsdokumentation. Es wird ermittelt, ob und welche artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Artengruppen vor Ort potenziell zu erwarten oder vorhanden sind, und welche durch das Vorhaben betroffen sein könnten.
Diese Übersichtsbegehung bildet zusammen mit der grundsätzlichen Habitatbewertung die Grundlage für weitere, vertiefende Faunaerfassungen, die nach den fachlich anerkannten Methodenstandards für die Artengruppen durchgeführt werden: Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, xylobionte  Käfer, Wildbienen, Heuschrecken, Libellen, Wasser- sowie Laufkäfer, Gewässerfauna.
Ziel der Bearbeitung in der frühen Phase von Projekten ist es, die Entwicklungspotenziale der vorliegenden ökologischen Strukturen zu erfassen und Grundlagen für die Festlegung geeigneter Maßnahmen zu legen, die potenziell zu einer Verbesserung der Habitate beitragen können und somit dem Umweltschutz dienen werden.

Leiningertal - Radwegplanung Leiningertal - Radwegplanung (weniger)

 

ESTW Gießen-Nidda - Erfassungen ESTW Gießen-Nidda - Erfassungen (weniger)

 

Str 3430 - FMI Dammsanierung Freinsheim-Erpolzheim Str 3430 - FMI Dammsanierung Freinsheim-Erpolzheim (weniger)

 

Neubaustrecke Lorsch-Mannheim - Vermeidungskonzept zur Baugrunderkundung Neubaustrecke Lorsch-Mannheim - Vermeidungskonzept zur Baugrunderkundung (weniger)

 

 

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen / Fachgutachten

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Projekte hat die Einhaltung der speziellen artenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu erfolgen. Werden dabei durch Umsetzung des Vorhabens artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1-4 BNatSchG ausgelöst, werden Maßnahmenkonzepte zur Vermeidung empfohlen. Viele dieser Maßnahmen müssen den Ausgleich bereits vorgezogen mittels sogenannter  CEF-Maßnahmen erreichen.
In der saP fließt ein breites ökologisches Hintergrundwissen zusammen in den fachlich-interdisziplinären Austausch im Planungsteam, um die projektspezifisch geeigneten Maßnahmen für die Genehmigung festlegen zu können.
Weitere artenschutzrechtliche Fachgutachten werden benötigt, wenn z.B. Umwandlungen, Baumrodungen oder Gebäudeabbrüche anstehen.

Str 3430 - Bahndammsanierung Freinsheim SaP + VS-VP Str 3430 - Bahndammsanierung Freinsheim SaP + VS-VP (weniger)

 

L 1100 - Radschnellweg Heilbronn L 1100 - Radschnellweg Heilbronn (weniger)

 

Freinsheim - Dachsvergrämungskonzept Freinsheim - Dachsvergrämungskonzept (weniger)

 

Freinsheim/Deidesheim - Maßnahmenkonzepte Freinsheim/Deidesheim - Maßnahmenkonzepte (weniger)

 

Stuttgart 21 - Rückbau Gleisvorfeld Künstlerhaus Stuttgart 21 - Rückbau Gleisvorfeld Künstlerhaus (weniger)